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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Familienferienwerk Landesverband evangelischer Gemeinschaften Vorpommern e. V. (LGV e. V.) -zentrale Verwaltung- Haus „Seeadler“, Granitzer Str. 16, 18586 Ostseebad Sellin

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1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die vertragliche Beziehung zwischen dem Landeskirchlichen Gemeinschaftsverband Vorpommern e. V. als Träger des LGV und den Gästen. Bei Gruppenbelegungen ist der jeweilige Veranstalter (VA) der Vertragspartner.

2. Abschluss des Vertrages
Mit dem fristgerechten Eingang (14 Tage) des unterschriebenen Anmeldebogens bzw. des Gruppenvertrages wird der Reservierungsvertrag verbindlich.
Die Buchung erfolgt durch den Gast bzw. VA auch für alle in der Buchung aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtung der Gast/VA wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

Bei Nichteinsendung des Anmeldebogens bzw. des Gruppenvertrages bis zum Termin erlischt der Reservierungsanspruch. Stornierungen oder Änderungen der Reservierung werden nur in schriftlicher Form anerkannt.

3. Bezahlung
Der Aufenthalt wird nach der für das Jahr/Saisonzeit gültigen Preisliste abgerechnet.
Ein Vorauszahlungsbetrag (ca. 10% des Gesamtpreises) ist entsprechend unserer Angaben auf der Reservierungsbestätigung bzw. des Gruppenvertrages termingemäß zu überweisen. Die Endabrechnung wird am vorletzten Tag des Aufenthaltes fällig und ist dann in bar oder per Kreditkarte (es werden nur EC-Karten akzeptiert) zu begleichen. Dabei wird Ihnen der Vorauszahlungsbetrag in voller Höhe angerechnet. Andere Zahlungsweisen sind bei Vertragsabschluss zu vereinbaren.

Für Gäste im Haus „Ostsee“ gelten folgende Reglungen: Ein Vorauszahlungsbetrag (ca. 10% des Gesamtpreises) ist entsprechend unserer Angaben auf der Reservierungsbestätigung termingemäß zu überweisen. Vier Wochen vor dem Anreisetermin ist der Restbetrag (Gesamtpreis Übernachtungskosten abzgl. Vorauszahlungsbetrag) für die Übernachtungskosten auf das angegebene Konto zu überweisen. Spätestens am vorletzten Tag vor der Abreise werden während des Aufenthaltes angefallene Kosten (z. B. Verpflegungskosten) fällig. Diese sind in bar zu entrichten.

Die Kurabgabe ist in unseren Preisen nicht enthalten. Die Höhe der Kurabgabe wird durch uns nicht verantwortet und richtet sich nach der jeweils gültigen Kurtaxsatzung. Lt. Kurtaxsatzung haben Beherbergungsbetriebe „eine Bringeschuld“. „Jeder Beherberger ist verpflichtet die Kurabgabe im Auftrag der Kurverwaltung im voraus vom Gast zu kassieren“ (Auszug aus Kurtaxsatzung).

4. Aufenthalt
Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise erfolgt in der Regel bis 18 Uhr. Bei späterer Anreise ist der Gastgeber zu benachrichtigen, um die Anmeldung zu gewährleisten. Am Abreisetag können die Zimmer bis 09.30 Uhr genutzt werden, Aufenthaltsräume und ggf. Selbstversorgerküchen bis 10.30 Uhr (Bedarf einer Absprache).

Besondere Verpflegungswünsche sind in der Kalkulation des Verpflegungspreises nicht enthalten. Wir versuchen im Rahmen unserer Möglichkeiten diese Wünsche zu erfüllen. Wir bitten um vorherige Absprache.
Es ist uns nicht möglich einzelne Verpflegungsleistungen, bei Nichtinanspruchnahme, finanziell zu erstatten.

Bei Notfällen sind der Leiter des LGV oder die Verwaltung zu informieren. Bei Unfällen ist ein Unfallprotokoll anzufertigen und in der Verwaltung abzugeben.

Wir führen unsere Häuser nikotinfrei. Haustiere können wir weder in unseren Häusern noch auf dem Gelände aufnehmen.


5. Rücktrittsreglungen
5.1. Gäste
Eine Ausfallentschädigung von 80% der zu erwartenden Rechnungssumme wird fällig bei Ihrer Absage, wenn diese später als neun Wochen bzw. in der Hauptferienzeit (Mitte Juni bis Mitte September) sechs Wochen vor dem vereinbarten Termin bei uns eingeht.
Wenn Sie nicht alle bei uns bestellte Plätze für den gebuchten Zeitraum (lt. Anmeldeformular) belegen, gilt ein Leerbettengeld (die Hälfte der zu erwartenden Einnahmen) vertraglich vereinbart.

5.2. Gruppen (VA)
Sollten Sie aus irgendeinem Grund absagen müssen, oder können Sie nicht mit den angemeldeten Gästen anreisen gelten folgende Regelungen als vereinbart (vorausgesetzt wir können diesen Termin bzw. einzelne Zimmer nicht wieder vergeben):
1. Stornogebühren (10% des zu erwartenden Übernachtungspreises) entstehen dann, wenn nach Vertragsabschluss die Freizeit nicht zu Stande kommt.
2. Eine Ausfallentschädigung (Vollpensionspreis abzgl. Verpflegungssatz) von 80 % der zu erwartenden Rechnungssumme wird fällig bei Ihrer Absage, wenn diese später als zwölf Wochen vor dem vereinbarten Termin bei uns eingeht.
3. Bei einer Unterbelegung von mehr als 10 % der reservierten Plätze müssen wir eine Leerbettengebühr in Höhe von 50 % des zu erwartenden Pensionspreises in Rechnung stellen.

5.3. Gastgeber
Der Gastgeber kann nach Beginn des Aufenthaltes den Buchungsvertrag kündigen, wenn der Gast oder in seiner Buchung aufgeführte Personen, trotz Abmahnung, durch ihr Verhalten andere gefährden oder sich sonst vertragswidrig verhalten. Bei VA kann sich das u. U. auf einzelne Teilnehmer beziehen. Hierbei verliert der Gruppenvertrag nicht automatisch seine Gültigkeit. In solchen Fällen ist die Einbehaltung des Preises bis auf den Wert gerechtfertigt, der dem Gastgeber offensichtlich als Schaden entsteht.

6. Gewährleistung und Haftung
Sollten Leistungen nach diesem Vertrag mangelhaft sein, kann der Gast Abhilfe verlangen. Der Mangel muss vorher angezeigt sein. Bei einem, für den Gastgeber, unverhältnismäßig hohen Aufwand kann die Abhilfe verweigert werden.
Wird der Aufenthalt durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Gast den Vertrag kündigen. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn der Gastgeber eine ihm vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu schaffen.

Für den Verlust von Geld, Schmuck, Wertsachen und Gegenständen unbeweglicher bzw. beweglicher Art oder Beschädigung von Fahrzeugen oder anderer Gegenstände (z. B. Fahrräder) die auf dem Gelände und in öffentlichen Räumen offen abgestellt sind, haftet der Gastgeber beschränkt auf den dreifachen Übernachtungspreis nur, sofern eine Schädigung aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens des Gastgebers oder seiner Mitarbeiter beruht.

Die Hausordnungen für das Haus „Seeadler“ in Sellin und für das Haus „Ostsee“ in Thiessow sind Bestandteil der AGB.
Sie haften für die aus der Nichtbeachtung der Hausordnung entstandenen Schäden. Alle Schäden oder Mängel sind dem Service-Personal oder der Verwaltung anzuzeigen.

7. Gerichtsstand
Erfüllungsort, Zahlungsort und Gerichtsstand ist das Ostseebad Sellin.

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