Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Familienferienwerk Landesverband evangelischer Gemeinschaften Vorpommern e. V. (LGV e. V.) -zentrale Verwaltung- Haus „Seeadler“, Granitzer Str. 16, 18586
Ostseebad Sellin
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1. Geltungsbereich
Diese
AGB gelten für die vertragliche Beziehung zwischen dem
Landeskirchlichen Gemeinschaftsverband Vorpommern e. V. als Träger des
LGV und den Gästen. Bei Gruppenbelegungen ist der jeweilige
Veranstalter (VA) der Vertragspartner.
2. Abschluss des Vertrages
Mit
dem fristgerechten Eingang (14 Tage) des unterschriebenen Anmeldebogens
bzw. des Gruppenvertrages wird der Reservierungsvertrag verbindlich.
Die Buchung erfolgt durch den Gast bzw. VA auch für alle in der Buchung
aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtung der Gast/VA wie
für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
Bei
Nichteinsendung des Anmeldebogens bzw. des Gruppenvertrages bis zum
Termin erlischt der Reservierungsanspruch. Stornierungen oder
Änderungen der Reservierung werden nur in schriftlicher Form anerkannt.
3. Bezahlung
Der Aufenthalt wird nach der für das Jahr/Saisonzeit gültigen Preisliste abgerechnet.
Ein Vorauszahlungsbetrag (ca. 10% des Gesamtpreises) ist entsprechend
unserer Angaben auf der Reservierungsbestätigung bzw. des
Gruppenvertrages termingemäß zu überweisen. Die Endabrechnung wird am
vorletzten Tag des Aufenthaltes fällig und ist dann in bar oder per
Kreditkarte (es werden nur EC-Karten akzeptiert) zu begleichen. Dabei
wird Ihnen der Vorauszahlungsbetrag in voller Höhe angerechnet. Andere
Zahlungsweisen sind bei Vertragsabschluss zu vereinbaren.
Für
Gäste im Haus „Ostsee“ gelten folgende Reglungen: Ein
Vorauszahlungsbetrag (ca. 10% des Gesamtpreises) ist entsprechend
unserer Angaben auf der Reservierungsbestätigung termingemäß zu
überweisen. Vier Wochen vor dem Anreisetermin ist der Restbetrag
(Gesamtpreis Übernachtungskosten abzgl. Vorauszahlungsbetrag) für die
Übernachtungskosten auf das angegebene Konto zu überweisen. Spätestens
am vorletzten Tag vor der Abreise werden während des Aufenthaltes
angefallene Kosten (z. B. Verpflegungskosten) fällig. Diese sind in bar
zu entrichten.
Die Kurabgabe ist in unseren
Preisen nicht enthalten. Die Höhe der Kurabgabe wird durch uns nicht
verantwortet und richtet sich nach der jeweils gültigen Kurtaxsatzung.
Lt. Kurtaxsatzung haben Beherbergungsbetriebe „eine Bringeschuld“.
„Jeder Beherberger ist verpflichtet die Kurabgabe im Auftrag der
Kurverwaltung im voraus vom Gast zu kassieren“ (Auszug aus
Kurtaxsatzung).
4. Aufenthalt
Die
Zimmer stehen am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise
erfolgt in der Regel bis 18 Uhr. Bei späterer Anreise ist der Gastgeber
zu benachrichtigen, um die Anmeldung zu gewährleisten. Am Abreisetag
können die Zimmer bis 09.30 Uhr genutzt werden, Aufenthaltsräume und
ggf. Selbstversorgerküchen bis 10.30 Uhr (Bedarf einer Absprache).
Besondere
Verpflegungswünsche sind in der Kalkulation des Verpflegungspreises
nicht enthalten. Wir versuchen im Rahmen unserer Möglichkeiten diese
Wünsche zu erfüllen. Wir bitten um vorherige Absprache.
Es ist uns nicht möglich einzelne Verpflegungsleistungen, bei Nichtinanspruchnahme, finanziell zu erstatten.
Bei
Notfällen sind der Leiter des LGV oder die Verwaltung zu informieren.
Bei Unfällen ist ein Unfallprotokoll anzufertigen und in der Verwaltung
abzugeben.
Wir führen unsere Häuser nikotinfrei. Haustiere können wir weder in unseren Häusern noch auf dem Gelände aufnehmen.
5. Rücktrittsreglungen
5.1. Gäste
Eine Ausfallentschädigung von 80% der zu erwartenden Rechnungssumme
wird fällig bei Ihrer Absage, wenn diese später als neun Wochen bzw. in
der Hauptferienzeit (Mitte Juni bis Mitte September) sechs Wochen vor
dem vereinbarten Termin bei uns eingeht.
Wenn Sie nicht alle bei uns bestellte Plätze für den gebuchten Zeitraum
(lt. Anmeldeformular) belegen, gilt ein Leerbettengeld (die Hälfte der
zu erwartenden Einnahmen) vertraglich vereinbart.
5.2. Gruppen (VA)
Sollten Sie aus irgendeinem Grund absagen müssen, oder können Sie nicht
mit den angemeldeten Gästen anreisen gelten folgende Regelungen als
vereinbart (vorausgesetzt wir können diesen Termin bzw. einzelne Zimmer
nicht wieder vergeben):
1. Stornogebühren (10% des zu erwartenden Übernachtungspreises)
entstehen dann, wenn nach Vertragsabschluss die Freizeit nicht zu
Stande kommt.
2. Eine Ausfallentschädigung (Vollpensionspreis abzgl.
Verpflegungssatz) von 80 % der zu erwartenden Rechnungssumme wird
fällig bei Ihrer Absage, wenn diese später als zwölf Wochen vor dem
vereinbarten Termin bei uns eingeht.
3. Bei einer Unterbelegung von mehr als 10 % der reservierten Plätze
müssen wir eine Leerbettengebühr in Höhe von 50 % des zu erwartenden
Pensionspreises in Rechnung stellen.
5.3. Gastgeber
Der Gastgeber kann nach Beginn des Aufenthaltes den Buchungsvertrag
kündigen, wenn der Gast oder in seiner Buchung aufgeführte Personen,
trotz Abmahnung, durch ihr Verhalten andere gefährden oder sich sonst
vertragswidrig verhalten. Bei VA kann sich das u. U. auf einzelne
Teilnehmer beziehen. Hierbei verliert der Gruppenvertrag nicht
automatisch seine Gültigkeit. In solchen Fällen ist die Einbehaltung
des Preises bis auf den Wert gerechtfertigt, der dem Gastgeber
offensichtlich als Schaden entsteht.
6. Gewährleistung und Haftung
Sollten Leistungen nach diesem Vertrag mangelhaft sein, kann der Gast
Abhilfe verlangen. Der Mangel muss vorher angezeigt sein. Bei einem,
für den Gastgeber, unverhältnismäßig hohen Aufwand kann die Abhilfe
verweigert werden.
Wird der Aufenthalt durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann
der Gast den Vertrag kündigen. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn
der Gastgeber eine ihm vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat
verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu schaffen.
Für
den Verlust von Geld, Schmuck, Wertsachen und Gegenständen
unbeweglicher bzw. beweglicher Art oder Beschädigung von Fahrzeugen
oder anderer Gegenstände (z. B. Fahrräder) die auf dem Gelände und in
öffentlichen Räumen offen abgestellt sind, haftet der Gastgeber
beschränkt auf den dreifachen Übernachtungspreis nur, sofern eine
Schädigung aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens des
Gastgebers oder seiner Mitarbeiter beruht.
Die Hausordnungen für das Haus „Seeadler“ in Sellin und für das Haus „Ostsee“ in Thiessow sind Bestandteil der AGB.
Sie haften für die aus der Nichtbeachtung der Hausordnung entstandenen
Schäden. Alle Schäden oder Mängel sind dem Service-Personal oder der
Verwaltung anzuzeigen.
7. Gerichtsstand
Erfüllungsort, Zahlungsort und Gerichtsstand ist das Ostseebad Sellin.
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